Der Gemeindevorsteher von Aleksandrów Kujawski lädt Sie ein, an öffentlichen Konsultationen zum Resolutionsentwurf zur Annahme des "Programms zur Entfernung asbesthaltiger Produkte aus der Gemeinde Aleksandrów Kujawski für die Jahre 2020 - 2032" teilzunehmen.

Konsultationen werden auf der Grundlage der Bestimmungen von Art durchgeführt. 39 Sek. 1 des Gesetzes vom 3. Oktober 2008 über die Bereitstellung von Informationen über die Umwelt und ihren Schutz, die Beteiligung der Öffentlichkeit am Umweltschutz und über Umweltverträglichkeitsprüfungen (Journal of Laws von 2021, Punkt 247) und die Resolution Nr. XLIV / 368/18 Aleksandrów Gemeinderat von Kujawski vom 6. Juni 2018 über die Regeln und Verfahren für die Durchführung von Konsultationen mit den Einwohnern der Gemeinde Aleksandrów Kujawski (Journal of Laws der Provinz Kuj.-Pom. Von 2018, Punkt 3203).

Die Konsultationen zielen darauf ab, Kommentare, Meinungen und Leitlinien zur Entschließung zur Annahme des "Programms zur Entfernung asbesthaltiger Produkte aus der Gemeinde Aleksandrów Kujawski für die Jahre 2020 - 2032" kennenzulernen.

Hauptziel des Programms ist es, die negativen Auswirkungen von Asbest auf die Einwohner der Gemeinde zu beseitigen und die Auswirkungen von Asbest auf die Umwelt durch die sichere Entfernung und Entsorgung asbesthaltiger Produkte zu beseitigen. Das Programm umfasst unter anderem Aufklärungs- und Informationsaktivitäten zum sicheren Umgang mit asbesthaltigen Produkten, zu Neutralisationsmethoden und deren Schädlichkeit. Die Umsetzung des Programms wird sich positiv auf die Verbesserung der Umwelt auswirken, indem die Qualität der atmosphärischen Luft erhöht wird.

An den Konsultationen können Einwohner der Gemeinde Aleksandrów Kujawski teilnehmen.

Die Ankündigung wird auf eine in der Gemeinde übliche Weise veröffentlicht, indem der Gesetzesentwurf des örtlichen Rechts zusammen mit Anhängen an der Anschlagtafel am Sitz des Gemeindebüros von Aleksandrów Kujawski, Ul. Słowackiego 12 87-700 Aleksandrów Kujawski, durch Veröffentlichung auf der Website www.gmina-aleksandrowkujawski.pl und BIP der Aleksandrów Kujawski Commune.

Ausgefüllte Formulare für die Abgabe von Stellungnahmen an die oben genannten Das Dokument kann innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung, d. h. vom 12.02.2021 bis zum 13.03.2021, eingereicht werden.

- schriftlich, persönlich oder per Post an folgende Adresse: Gemeindebüro in Aleksandrów Kujawski, Ul. Słowackiego 12, 87-700 Aleksandrów Kujawski,

- mittels elektronischer Kommunikation, ohne dass eine sichere elektronische Signatur an der folgenden Adresse angebracht werden muss: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wenn innerhalb der in dieser Ankündigung angegebenen Frist keine Stellungnahme abgegeben wird, tritt das Recht auf Meinungsäußerung zurück. Kommentare und Bewerbungen, die nach Ablauf der oben genannten Frist eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.

Die für die Prüfung von Kommentaren und Anträgen zuständige Behörde ist der Leiter der Gemeinde Aleksandrów Kujawski.

Darüber hinaus möchten wir Sie darüber informieren, dass auf der Grundlage des Gesetzes vom 3. Oktober 2008 über die Bereitstellung von Informationen über die Umwelt und ihren Schutz, die Beteiligung der Öffentlichkeit am Umweltschutz und über Umweltverträglichkeitsprüfungen (Journal of Laws of 2020, Punkt 283 (in der jeweils gültigen Fassung), forderte der Leiter der Gemeinde Aleksandrów Kujawski den Regionaldirektor für Umweltschutz in Bydgoszcz und den staatlichen Sanitärinspektor in Bydgoszcz auf, sich zum Verzicht auf die Verpflichtung zur Durchführung einer strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung für das Projekt zu äußern berechtigt "Programm zur Entfernung asbesthaltiger Produkte mit einem Inventar aus der Gemeinde Aleksandrów Kujawski für die Jahre 2020 - 2032". Regionaldirektor für Umweltschutz in Bydgoszcz, in einem Schreiben vom 28. Dezember 2020 (Datum des Eingangs bei diesem Büro am 29. Dezember 2020), Ref .: WOO.410.412.2020.KB und dem staatlichen Sanitärinspektor in Bydgoszcz in a Mit Schreiben vom 8. Januar 2021 (Datum des Eingangs beim örtlichen Büro am 13. Januar 2021) wurde keine strategische Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.